PPA – Power Purchase Agreement: zuverlässige Stromlieferverträge
Was ist ein PPA?
Das Power Purchase Agreement, der sogenannte PPA, ist kurz gesagt ein langfristiger Stromliefervertrag. Die Stromkaufvereinbarung wird zwischen zwei Parteien geschlossen, in der Regel einem Stromproduzenten und einem Stromabnehmer. Das bedeutet: Der Stromabnehmer – das kann zum Beispiel ein Unternehmen sein – schließt mit einem Stromproduzenten – zum Beispiel einem Windpark – ein Power Purchase Agreement ab. Dieser Vertrag regelt, dass der Stromproduzent den Stromabnehmer langfristig oder für eine vertraglich festgehaltene, begrenzte Dauer mit Strom beliefert. In dem Vertrag werden meist noch wichtige Faktoren wie etwa der Umfang der zu liefernden Strommenge, die Preise für die Belieferung mit Strom, die bilanzielle Abwicklung und eventuelle Strafen bei Nichteinhaltung des Vertrages geregelt.
Vorteile eines PPA
Die Idee eines PPAs hat sich aus dem relativ aktuellen Auslauf der EEG-Vergütung ergeben: Eine Vielzahl an u. a. Photovoltaikanlagen oder auch -parks besteht nun schon seit über 20 Jahren und ist somit in den vergangenen Jahren aus der EEG-Vergütung ausgeschieden oder wird es in den kommenden Jahren. Das heißt: Anlagenbetreiber, die den Strom, den sie produzieren und ins öffentliche Netz speisen, erhalten keine festgelegte EEG-Vergütung mehr, die über 20 Jahre lang fest für den eingespeisten Strom gezahlt wurde. Vielmehr erhalten Sie nun eine Vergütung, die sich an die aktuelle Marktsituation anpasst und daher stark schwanken kann.
Ein Power Purchase Agreement kann an dieser Stelle Abhilfe schaffen: Nach dem Auslauf der EEG-Vergütung nach 20 Jahren kann durch einen Stromliefervertrag mit festgelegten Konditionen wieder Strom zum „Festpreis“ an den jeweiligen Stromabnehmer geliefert werden. Das bewahrt sowohl den Stromproduzenten als auch den Stromabnehmer vor starken Preisschwankungen und ermöglicht beiden Seiten langfristige Kalkulationen – sowohl im Aufwand als auch im Ertrag. Aufgrund der festen Einnahmen durch den Vertrag kann in vielen Fällen der Bau und Betrieb neuer Photovoltaikanlagen oder -parks geplant und finanziert werden, was den Ausbau erneuerbarer Energien im Allgemeinen vorantreibt. Ein weiterer Vorteil liegt zudem in der flexiblen Gestaltung des Vertrags, der je nach Präferenz des Erzeugers und/oder Abnehmers variabel aufgesetzt werden kann.
Für wen ist ein PPA geeignet?
Ein Power Purchase Agreement lohnt sich vor allem für Großunternehmen, die regelmäßig und in großen Mengen Strom beziehen müssen, um den Strombedarf des laufenden Betriebes decken zu können. Weiterhin sind in manchen Ländern einige Versorgungsunternehmen dazu verpflichtet, einen Teil ihres Strombedarfs aus erneuerbaren Energien zu beziehen. Aber auch für Unternehmen, für die grüner Strom nicht verpflichtend ist, kann sich ein PPA lohnen: Der langfristige Stromliefervertrag stellt sicher, dass Unternehmen den Strom zu vertraglich festgelegten Preisen erhalten. Als weiterer Vorteil für Unternehmen sind die Steuervorteile zu nennen, von denen Unternehmen profitieren, wenn sie in erneuerbare Energien investieren. Nicht zuletzt spielt auch der ökologische Aspekt im Unternehmen eine Rolle, wodurch es einen nachhaltigeren Betrieb und somit auch ein umweltfreundlicheres Image ermöglichen kann.
Arten von PPAs
Es gibt mittlerweile verschiedene Formen von PPAs, die man folgendermaßen unterscheidet:
Off-site Power Purchase Agreements
Off-site Power Purchase Agreements zeichnen sich dadurch aus, dass der Stromabnehmer nicht direkt den vom Stromerzeuger produzierten Strom bezieht. Der Strom wird lediglich vom Stromerzeuger ins Netz eingespeist und der Stromabnehmer erhält diesen Anteil an Strom für seinen Bedarf. Der Vorteil in dieser Variante besteht darin, dass der Stromerzeuger sich nicht in unmittelbarer Nähe zum Abnehmer befinden muss. So kann der Abnehmer einen PPA mit einem Stromerzeuger abschließen, dessen Lage sich zum Beispiel besonders gut für Photovoltaikanlagen oder Windparks eignet.
On-site Power Purchase Agreements
Bei den On-site Power Purchase Agreements befinden sich das Strom beziehende Unternehmen und der Ort der Stromerzeugung in unmittelbarer Nähe zueinander. Zum Beispiel kann sich auf oder hinter dem Unternehmensgelände eine Photovoltaikanlage befinden. Denkbar wäre auch, dass ein Unternehmen einem Stromerzeuger seine Dachfläche für Photovoltaik-Module zur Verfügung stellt und im Gegenzug den erzeugten Strom erhält. Vorteil dieser Methode ist, dass der Strom direkt über die unmittelbare Verbindung zwischen beiden Stellen fließen kann und nicht erst ins öffentliche Netz eingespeist werden muss. Dadurch können Unternehmen zum Beispiel Netzwerkkosten einsparen.
Synthetische PPAs
Bei synthetischen PPAs werden im Gegensatz zu on- oder of-site PPAs der physische Stromfluss und der finanzielle Geldfluss entkoppelt, wodurch noch flexiblere Vertragsausgestaltungen möglich sind. Dabei werden zwar auch wieder Preise zwischen Erzeuger und Abnehmer festgelegt, allerdings fließt der Strom nicht direkt zwischen den beiden Stellen: Ein Energiedienstleister nimmt den Strom vom Erzeuger in seinen Bilanzkreis auf. Daraufhin beschafft der Energielieferant des Abnehmers, zum Beispiel eines Unternehmens, diesen Strom in genau der vertraglich festgelegten Menge beschafft. Schlussendlich gibt er diesen an den Verbraucher weiter. Vorteil diesen PPAs ist die einfache und administrativ aufwandsarme Handhabung, da sowohl die direkte physische Lieferung als auch die direkte bilanzielle Verknüpfung der beiden Vertragspartner entfällt.
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